Häufige Fragen:
Hier finden Sie die Fragen, welche uns in unserer Arbeit sehr häufig begegnen:
Häufige Fragen zum Entlastungsbeitrag:
Wie viel Stunden Entlastungsleistung nach SGB XI §45b bekomme ich bei MW-Cleaning?
Ihnen stehen monatlich 125 € durch ihre Pflegekasse zur Verfügung. Unser Stundensatz beträgt 34 € die Stunde. Da wir unter zwei Stunden nicht zu Ihnen kommen können, fehlt ein Betrag von 11 €. Diesen Betrag können Sie entweder privat dazuzahlen als Eigenanteil, aus der Verhinderungspflege, oder aus der Umwidmung. Ab Pflegegrad 2 bis 5 kann der Betrag auch durch die Umwidmung erfolgen.
Kann meinen Verwandter, Freund oder Bekannter die Entlastungsleistung erbringen?
Kann nicht irgendeine andere Reinigungsfirma die Entlastungsleistung erbringen?
Führt MW-Cleaning Grundreinigungen durch im Rahmen der Entlastungsleistung?
Kann ich mir mein Guthaben aus dem Entlastungsbeitrag auszahlen lassen?
Ich muss meinen Termin heute absagen, kann morgen um die gleiche Zeit die Haushaltshilfe kommen?
Was ist Umwidmung?
Putzen wir Fenster?
Darf ich meinen Balkon reinigen lassen?
Können wir für den zu Pflegenden Wäsche aufhängen?
Können wir für den zu Pflegenden bügeln?
Häufig auftretende Fragen zur Verhinderungspflege:
Kann ich mir das Geld aus der Verhinderungspflege auszahlen lassen?
Nein, dies ist nicht möglich diese Leistung kann nur erbracht werden. Siehe Verhinderungspflege.
Wie kann ich meinen Termin absagen?
Muss ich einen Vertrag abschließen?
In welchen Bezirken sind wir tätig?
Wie kommen die Mitarbeiter zu Ihnen nach Hause?
Ich habe keine eingetragene Pflegeperson, kann meine Haushaltshilfe meine eingetragene Pflegeperson bei der Krankenkasse werden?
Sie benötigen Unterstützung bei:
Reinigung, Beratung, Betreuung,...?
Wir freuen uns über Ihre Anfrage direkt über das Kontaktformular: