Entlastung nach SGB XI § 45b
Wie führen wir diese Hilfe für unsere Klienten durch?
Unsere Klienten bekommen eine feste Haushaltshilfe zugeteilt. Die Haushaltsnahe Dienstleistung wird in Abstimmung mit unseren Klienten im regelmäßigen Turnus erbracht.
Der Bedarf, das Budget und der Faktor Zeit dient hierbei als Grundlage für unsere Planung.
Unser Motto:
Gleicher Tag, gleiche Uhrzeit, gleicher Mitarbeiter!
Sollte ein Termin durch Urlaub oder Krankheit ausfallen, wird unser Klient unverzüglich informiert.
Wir kümmern uns ggf. um einen Ersatztermin. Dieser Ersatztermin ist jedoch aus organisatorischen Gründen nicht am selben Tag und zur selben Uhrzeit möglich.
Sie können ihren Termin spätestens 2 Tage vorher absagen. Andernfalls müssen wir ihnen den Ausfall privat in Rechnung stellen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist der Pflegegrad.
Pflegebedürftigen stehen für die Haushaltsnahen Dienstleistungen monatlich 125,00 EUR Entlastungsbetrag zu.
§ 45b SGB XI
Dieser Betrag kann z.B. für die Nutzung der Angebote des Landes Berlin zur Unterstützung der Pflegebedürftigen im Alltag verwendet werden. Das Gute daran ist: Ihre Angehörigen werden durch uns wesentlich entlastet.
Was versteht man unter Haushaltnahe Dienstleistung?
Kurz gesagt: Reinigen ihrer Wohnung!
Z.B. Staub wischen, Staub saugen, wischen, Wäsche waschen und aufhängen. Das reinigen ihrer Fenster nach Hausfrauenart. Botengänge zum Einkaufen, zur Apotheke oder der Arztbesuch innerhalb der vorgegebenen Zeit, Mobilitätshilfe. Ein Gespräch bei Kaffee und Kuchen beinhaltet das Gesellschaft leisten und dürfen durch unsere Mitarbeiter erbracht werden. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Haushaltsnahe Dienstleistung nur auf eine normale Unterhaltsreinigung bezieht. Grundreinigung führen wir nicht durch.
Unser Stundensatz beträgt zurzeit bei den Entlastungs- und Betreuungsleistungen 34,00 EUR nach SGB XI § 45b.
Wer bezahlt den Entlastungsbetrag und wie hoch ist diese Leistung?
Seit 2017 wird dieser Entlastungsbetrag in Berlin unter dem Kürzel AUA ,(Angebote zur Unterstützung im Alltag), geführt.
Die Kosten für diese Entlastungsleistung werden von ihrer Pflegekasse bis maximal 125,00 EUR monatlich übernommen.
Wer darf die Entlastungsleistung durchführen?
Die Anerkennung und Förderung von „AUA“ in Berlin wird in der PUVO (Pflegeunterstützungsverordnung) geregelt.
MW Cleaning GmbH ist seit 2020 ein kompetentes und von der Berliner Senatsverwaltung anerkanntes Unternehmen für dieses Angebot.