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Verhinderungs-Pflege

Wie leisten wir diese Hilfe?

Wir leisten stundenweise die Verhinderungspflege und rechnen diese direkt mit der Pflegekasse ab. Als Klient beantragen Sie die Verhinderungspflege jedes Jahr erneut bei ihrer Krankenkasse.

In welchen Fällen tritt die stundenweise Verhinderungspflege bei uns in Kraft?

Wenn Sie beispielsweise mehr Haushaltshilfe benötigen als das Budget aus den Entlastungsleistungen gestattet, oder Sie zusätzliche Hilfe in ihrer Häuslichkeit durch unsere Fachkraft benötigen,

Die Verhinderungspflege wird durch uns ansonsten in gleicher Weise wie die Entlastungsleistungen erbracht.

Was ist die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege greift dann, wenn Angehörige verhindert sind ihre Pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad zu pflegen z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder sonstiges. Das bedeutet, dass die Verhinderungspflege eine stundenweise Vertretung der Pflegeperson durch uns ermöglicht.

Ein praxisnahes Beispiel:

Die eingetragene Pflegeperson fühlt sich nicht in der Lage zusätzliche Reinigungsarbeiten in der Wohnung des Pflegebedürftigen zu verrichten.

Sie benötigen daher zusätzliche Hilfe im Haushalt. In diesem Fallbeispiel ist ihr Entlastungsbetrag bereits ausgeschöpft. Jetzt können Sie weitere Hilfe über die Verhinderungspflege beantragen und in Anspruch nehmen. Sie können auch, wenn nicht durch uns, die Verhinderungspflege auch tage- und wochenweise in Anspruch nehmen. Die Ersatzpflegepersonen können zudem alle pflegerischen Aufgaben im Bereich der großen Grundpflege und der medizinischen Behandlungspflege übernehmen (privat). Diese werden nicht von uns erbracht.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Grundsätzlich alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2. Dieses gilt auch für alle weiteren Pflegegrade. Vorausgesetzt Sie haben mindestens seit 6 Monaten einen anerkannten Pflegegrad 2 und ihre Pflegeperson ist mindestens 6 Monate bei ihrer Pflegekasse eingetragen.

Höhe der Leistung auf Verhinderungspflege!

Die Pflegekasse zahlt pro Jahr bis zu 1612,00 EUR. Zusätzlich kommen weitere 806,00 EUR aus dem Kurzzeitpflege-Budget, das in Anspruch genommen werden kann.

Im Folgenden ist noch zu beachten:

Wenn die Hauptpflegeperson für längere Zeit abwesend ist, kann der Pflegebedürftige Mensch auch vorübergehend in einer stationären Einrichtung in einem Pflegeheim untergebracht werden. Die Pflege kann auch durch einen Verwandten erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass nicht der volle Leistungsanspruch besteht. Dies sollten Sie im Vorfeld mit ihrer Pflegekasse klären.