Beratung nach § 37.3 SGB XI
Was bedeutet der Beratungs-Einsatz und wer trägt die Kosten?
Sie vereinbaren mit unserer Pflegefachkraft einen verlässlichen Termin. Dieser Termin ist verbindlich und findet bei ihnen zu Hause statt und der Pflegebedürftige Mensch muss unbedingt anwesend sein! Nach dem Beratungsgespräch senden wir die erforderlichen Nachweise (Beratungsbogen nach einem vorgegebenen Muster des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen) an ihre Pflegekasse. Hier besprechen wir den nächsten Termin mit ihnen.
Bitte nicht mit dem MDK verwechseln!
Dieser Beratungs-Einsatz hat nichts mit dem MDK, ( medizinischer Dienst der Krankenversicherung), gemeinsam. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse nach § 37.(3) SGB XI ab und Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Der Beratungs-Einsatz wird grundsätzlich von ihrer Pflegekasse übernommen, wenn er nicht öfter als nötig von ihnen in Anspruch genommen wird. Der Beratungs-Einsatz ab dem Pflegegrad 2 ist für Sie unumgänglich. Das bedeutet für Sie, dass ihre Pflegekasse ihnen das Pflegegeld, bis zur Nachholung, teilweise versagen kann!
Warum ist dieser Beratungsbesuch für den Beratungs-Einsatz wichtig?
Hier gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen Beratungs-Einsatz und Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die Pflegeberatung hat die Organisation der Pflege zum Ziel! Der Beratungs-Einsatz dient der Sicherstellung ihrer Pflege- und Betreuungssituation durch unsere Pflegefachkraft! Frau Paulina Wiedemann de Paras, examinierte Altenpflegerin und Pflegeberaterin nach § 37.(3) SGB XI, ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 16 Uhr ihre kompetente Ansprechperson. Bitte besprechen Sie mit ihr unter der folgenden Mobiltelefonnummer den Beratungs-Einsatztermin.
Frau Paulina Wiedemann de Paras Mobil: 0176-40478202
Darüber hinaus können weiterführende Maßnahmen mit unserer Pflegefachkraft anhand folgender Beispiele besprochen werden:
- Bedarf für die Pflege
- Pflegesachleistungen
- Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel
- Hausnotruf-Systeme
- Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
- Aufstockung des Pflegegrades
- Rollstuhl, Rollator
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Tipps für den Pflegealltag
- Hebe- und Lagerungstechniken
- Übungen zur Mobilität
- Pflegekurse für ihre Angehörigen
Wie werden Beratungsbesuche geplant und was ist dabei wichtig!
Wie werden Beratungsbesuche geplant und was ist dabei wichtig! Beim Pflegegrad 1 ist der Beratungsbesuch freiwillig.
Unser Tipp: Verzichten Sie dennoch nicht darauf wegen der Beratung bezüglich ihres Pflegegrades. Die Kosten trägt ihre Krankenkasse zu 100 %.
Beim Pflegegrad 2 und 3 sind die Beratungsbesuche 2-mal pro Jahr verpflichtend, das bedeutet 1 Beratungsbesuch pro Halbjahr.
Beim Pflegegrad 4 und 5 sind es 4 verpflichtende Beratungsbesuche also jeweils 1 Beratungsbesuch pro Quartal. In der Regel werden unsere Klienten auf diese Beratungsbesuche von ihrer Pflegekasse hingewiesen.
Unser Tipp:
Wir empfehlen aus unserer Erfahrung, dass sich Pflegebedürftige Menschen selbst um die turnusgemäßen Beratungsbesuche kümmern sollten!
Terminieren Sie diese Beratungsbesuche aus Gründen von Kapazitäten Mangel schon rechtzeitig im Vorfeld. Dadurch können Kürzungen ihres Pflegegeldes vermieden werden!